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Dokument-ID: 730432
1.47 Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum; Beseitigung einer Benützungsregelung
OGH: Aufgrund der Begründung von Wohnungseigentum wird eine Miteigentumsgemeinschaft nicht beseitigt, sondern in anderer Form manisfestiert. Bei diesem Vorgang handelt es sich um eine wohnungseigentumsrechtliche Realteilung einer Liegenschaft, welche bei Vorliegen eines rechtskräftigen Teilungsurteils eine vorherige Benützungsregelung beseitigt.