© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 680327

Christoph Naske - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.2 Strafrechtliche Maßnahmen bei Beleidigung und übler Nachrede

Wenn ein Miteigentümer einen anderen oder dessen Angehörige immer wieder öffentlich beschimpft oder üble Gerüchte verbreitet, aber entweder die für eine Ausschließungsklage erforderliche Schwere der Beeinträchtigung noch nicht gegeben ist oder sich keine Mehrheit dafür findet bzw der belastete Miteigentümer den Prozess scheut, so ist er dennoch nicht völlig wehrlos. Derartige Störer können mit einer strafrechtlichen Privatanklage wegen Beleidigung (§ 115 StGB) oder übler Nachrede (§ 111 StGB) in die Schranken gewiesen werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop