E 2 Zur Geltendmachung des Verteilungsschlüssels ohne Verwalter
OGH: Die Antragsteller sind Miteigentümer einer Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum. Bei Antragstellung waren die Antragsgegner Miteigentümer sämtlicher übrigen Liegenschaftsanteile verbunden mit Wohnungseigentum. Ein Verwalter war für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum nicht bestellt. Die Antragsteller begehrten die Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2008 bis 2014, die Feststellung ihrer Unrichtigkeit und der konkreten Betriebskostensalden für diese Jahre in Bezug auf ihre Anteile.