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Dokument-ID: 301765
E 3 Umwidmung eines Büros in eine Frühstückspension zulässig?
OGH: Da im vorliegenden Rechtsfall die von den Antragstellern erworbenen Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum verbunden ist, von Beginn an als „Büroräume“ gewidmet waren und als solche auch verwendet wurden, ist davon auszugehen, dass eine Widmungsänderung des Objektes nur nach Maßgabe des § 16 Abs 2 Z 2 WEG möglich sein kann.