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Dokument-ID: 748923
E 6 Grobes Verschulden am qualifizierten Mietzinsrückstand bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit des Mieters?
OGH: Ein Räumungsbegehren ist gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG dann erfolgsversprechend, wenn dem Mieter ein grobes Verschulden am qualifizierten Zahlungsverzug trifft.