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Dokument-ID: 794184
17.6.3 Vertragliche Regelungen
Je nach vertraglicher Regelung kann es auch dem Mieter obliegen, erforderliche Maßnahmen zur Erlangung von Barrierefreiheit auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Grenze stellen dabei die gesetzlichen Vorschriften, va die Sittenwidrigkeit nach § 879 ABGB, die Vorschriften des § 9 KSchG (bei Konsumentengeschäften, aber auch bei Unternehmensgründungen) oder im Vollanwendungsbereich des MRG die zwingenden Erhaltungspflichten des Bestandgebers nach § 3 MRG dar.