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Dokument-ID: 797035
2.39 Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers wegen nicht ausreichend beleuchtetem und gesichertem Hauszugang
OGH: Der Abschluss eines Mietvertrages bringt für den Vermieter nicht nur die grundlegenden Pflichten – das Bestandobjekt in einem brauchbaren Zustand zu übergeben und diesen zu erhalten – mit sich, sondern auch gewisse Nebenleistungspflichten. Zu diesen zählt auch während der Dauer des gesamten Verhältnisses dem Bestandnehmer einen sicheren Zugang zu dem vermieteten Objekt zu gewährleisten.