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Dokument-ID: 1066373
24.5 Baurecht
Anders als das Wohnungseigentumsrecht (WEG) fällt das Baurecht in die Gesetzgebungskompetenz der Länder (Bauordnungen der einzelnen Länder). Mitunter reagierten diese auf Kurzzeitvermietungen zu touristischen Zwecken mit einer Eindämmung bzw zumindest Reglementierung durch entsprechende Novellierungen ihrer Bauordnungen.