Neu
Dokument-ID: 919380
E 12 Zur Mietzinsminderung bei Belästigung durch Bahnlärm trotz vorheriger Zusage einer ruhigen Lage
OGH: Das ABGB sieht in § 1096 vor, dass im Falle eines mangelhaften Zustandes eines Bestandstückes bei der Übergabe oder wenn es während der Bestandzeit ohne Schuld des Bestandnehmers derart mangelhaft wird, dass es nicht mehr in der Lage ist, den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu ermöglichen, eine Mietzinsminderung vorgenommen werden darf. In welchem Ausmaß dies zulässig ist, hängt immer von den Umständen des entsprechenden Einzelfalls ab.