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Dokument-ID: 1199159
E 64 Balkonverglasung: Stellt das ein wichtiges Interesse gem § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 dar?
OGH: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft mit der darauf errichteten Wohnhausanlage. Die Antragstellerin begehrte die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Erstantragsgegners zur Änderung ihres Wohnungseigentumsobjekts durch Anbringung einer Balkonverglasung.