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Dokument-ID: 271616
§ 25 WEG 2002
Das frühere Wohnungseigentumsrecht enthielt in § 13b WEG 1975 zwar einige Anordnungen über die Willensbildung in der WE-Gemeinschaft, aber keine Regelungen darüber, in welchem Rahmen diese Willensbildung stattfinden soll.