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Dokument-ID: 680319
12.1 Der Ausschluss eines Wohnungseigentümers
Möglichkeiten des Ausschlusses eines Wohnungseigentümers sind in § 36 WEG geregelt. Grundlegend bestimmt § 36 Abs 1 WEG, dass ein Wohnungseigentümer durch Klage der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer aus der Gemeinschaft auszuschließen ist, wenn er