Neu
Dokument-ID: 1025165
23.2 Fall 2: Änderungen am Wohnungseigentumsobjekt unter Inanspruchnahme allgemeiner Teile (§ 16 Abs 2 Z 2 WEG)
Diese Änderungen sind dann zulässig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Änderung muss der Übung des Verkehrs entsprechen oder wichtigem Interesse des Wohnungseigentümers dienen.
- Die oben genannten Voraussetzungen (Fall 1) müssen ebenfalls vorliegen.