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Dokument-ID: 1033662
E 28 Grenzen einer konkludenten Widmungsänderung – Beispiel: Errichtung einer Kinderbetreuungsstätte
OGH: Anlass des Verfahrens war die Einrichtung einer Kinderbetreuungsstätte in einer Wohnung eines von mehreren Parteien bewohnten Wohnungseigentumshauses. Bereits Jahre zuvor war besagte Wohnung für betriebliche Zwecke bewohnt worden, woran sich keiner der Wohnungseigentümer „störte“. Die Neueinrichtung und Benutzung der Wohnung als Kinderbetreuungsstätte wollte jedoch von allen übrigen Wohnungseigentümern untersagt werden.