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Dokument-ID: 832486
E 47 Kündigung wegen gänzlicher Weitergabe der Wohnung an einen Asylwerber?
OGH: Voraussetzung für die Verwirklichung des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG ist einerseits die gänzliche (entgeltliche oder unentgeltliche) Weitergabe des Mietgegenstandes durch den Mieter und andererseits dessen eigener Nichtbedarf.