E 27 Zur Aufforderung zur Äußerung beim Umlaufbeschluss
OGH: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Am 27.08.2023 wurde ein Umlaufbeschluss der Eigentümergemeinschaft zum Thema „Annahme von Abtretungserklärungen einzelner Grundeigentümer zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch die Eigentümergemeinschaft“ angeschlagen. Darin war festgehalten, dass der Antragstellerin kein Stimmrecht zustehe, weil Beschlussgegenstand ein Rechtsstreit mit ihr sei. Die Mehrheit stimmte für diesen Beschluss.