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Dokument-ID: 1133627
E 51 Zur Verschiebung von Bestandflächen zwischen zwei Wohnungen und deren Genehmigungspflicht
OGH: Nach stRsp gibt die rechtswirksame Widmung den Ausschlag dafür, was zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt gehört und entsprechend vom jeweiligen Wohnungseigentümer ausschließlich genutzt werden darf.