E 14 Schadenersatz des Bauträgers für Nutzungsentgelt wegen Zaunerrichtung über die Grundgrenze?
OGH: Der gegenständliche Fall handelt von einer Klägerin, welche von der beklagten Bauträgerin ein Reihenhaus (Wohnungseigentum) samt Garten erwarb. In sämtlichen Verträgen und im Nutzwertgutachten war die Grenze zwischen Gartenanteil und einem Grundstück des Landes Niederösterreich entsprechend dem Grundbuchstand richtig dargestellt. Abweichend davon war im Zuge der Bauarbeiten ein Zaun errichtet worden, der eine 42 m2 große Fläche des Grundstücks des Landes Niederösterreichs einschloss. Nach Übergabe des Kaufobjekts im Jahr 2003 nutzte die Klägerin auch diesen Bereich. Errichtet wurden unter anderem ein Grillplatz sowie eine Holzhütte.