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Dokument-ID: 971756
E 1 Streitigkeiten über Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache sind im außerstreitigen Verfahren zu klären
OGH: § 838a ABGB weist Streitigkeiten zwischen Miteigentümern über die mit der Verwaltung und Benützung der Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten dem außerstreitigen Verfahren zu. Dies betrifft nach den Gesetzesmaterialien (ErläutRV 471 BlgNR 22. GP 33)