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Neu Dokument-ID: 1117218

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.11.3 Ausscheiden des vorletzten Miteigentümers

Immobilienertragsteuer

Bei der unentgeltlichen Übertragung fällt keine Immobilienertragsteuer an (Rz 6624 EStR). Diese fällt nur bei entgeltlichen Vorgängen an.

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