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Dokument-ID: 671546
8.2.1 Rücktrittsrechte im KSchG
Rücktritt vom Haustürgeschäft (§ 3 KSchG)
Nach § 3 KSchG steht einem Verbraucher, der
- eine Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräumlichkeit eines Unternehmers bzw außerhalb eines vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke auf einer Messe oder einem Markt benützten Stands abgibt,
- wobei die geschäftliche Verbindung zwecks Vertragsschlusses nicht vom Verbraucher angebahnt wurde,
- ein zwingendes gesetzliches Rücktrittsrecht zu.