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Dokument-ID: 255946
E 15 Unsachgemäßer Einbau einer Dusche
§ 30 Abs 2 Z 3 MRG sieht den erheblich nachteiligen Gebrauch des Bestandobjekts als Kündigungsgrund vor. Von diesem Tatbestand ist auch der unsachgemäße, eine Substanzgefährdung bewirkende Einbau einer Dusche ohne entsprechende Isolierung umfasst. In diesem Zusammenhang wird für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht vorausgesetzt, dass sich der Mieter schuldhaft verhalten hat, jedoch dass ihm sein schädliches Verhalten bewusst war bzw hätte bewusst sein müssen.