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Dokument-ID: 701364
1.5 Einverleibung des Fruchtgenussrechts – Zustimmungserfordernis
OGH: Das zu den persönlichen Dienstbarkeiten zählende Fruchtgenussrecht iSd § 509 ABGB entsteht an Liegenschaften erst durch Verbücherung.
In der vorliegenden Grundbuchssache hatte der OGH darüber zu entscheiden, ob die Übertragung eines „gesamten“ Fruchtgenussrechts einverleibungsfähig war.