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Dokument-ID: 1184426
3.5 Wiener Ortstaxe
Die Ortstaxe beträgt 3,2 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage der Ortstaxe ist
- Beherbergungsentgelt,
- Umsatzsteuer,
- Entgelt für Frühstück im ortsüblichen Ausmaß,
- Pauschalabzug iHv 11 % des um die Umsatzsteuer und das Entgelt für das Frühstück verminderten Beherbergungsentgelts