1.10.37 Zwischenschaltung einer Immobilien-Holding-GmbH
Die Zwischenschaltung einer Holding zwischen Betriebsgesellschaft und natürlicher Person wird häufig in Betracht gezogen, um zB Tätigkeiten/Geschäfte/Aufgabenbereiche zB mit unterschiedlichem Haftungsausmaß voneinander zu trennen. Hält die Holding zB 2 Schwestergesellschaften (eine mit operativem Geschäft, eine mit Vermögensverwaltung wie Immobilienvermietung), dann kann gem § 94 Z 2 EStG aus der operativen Gesellschaft kapitalertragsteuerfrei und sozialversicherungsfrei in die Holding ausgeschüttet werden. Dieses Geld kann zB für Immobilienerwerbe verwendet werden. Denkbar ist der Zuschuss in die Immobiliengesellschaft (Buchungssatz auf Ebene der Immobiliengesellschaft: (2) Bank an (9) Kapitalrücklage). Dieses Geld kann nun durch die immobiliengesellschaft für Immobilienerwerbe verwendet werden. Wichtig ist, dass die Holding keiner operativen Tätigkeit nachgeht und keinem Haftungsrisiko ausgesetzt ist. Schlittert die Holding in eine Insolvenz, kann dies existenzbedrohliche Folgen für die Gesellschaften haben, an welchen die Holding beteiligt ist.