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Dokument-ID: 735721
16 Wohnungseigentumsgesetz und Lebensgemeinschaft
Begründung der Eigentümerpartnerschaft
Seit Inkrafttreten des WEG 2002 sowie der Wohnrechtsnovelle 2006 können Lebensgefährten gemeinsam Wohnungseigentum erwerben. Nachdem der gemeinsame Erwerb von Wohnungseigentum nicht auf Lebensgefährten und Ehegatten beschränkt, sondern allen natürlichen Personen möglich ist, können auch gleichgeschlechtliche Lebensgefährten Wohnungseigentum erwerben.