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Dokument-ID: 783696
1.3.4 GrESt 2015/ 2016: Neue Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage bei unentgeltlichen Erwerben
Ermittlung des Grundstückswerts
Die neue Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage ist der „Grundstückswert“. Dieser ist gem § 4 GrEStG iF StRef 2015/2016 wie folgt zu ermitteln (Auszug aus den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage):