5.2.5 Veräußerung von Mietobjekten
Die Veräußerung von Mietobjekten führt grundsätzlich zu keinen Einnahmen (§ 15 EStG) im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Steuerliche Auswirkungen können sich bei Veräußerung vor dem 01.04.2012 nur dann ergeben, wenn diese gegen Renten (§ 29 EStG), innerhalb der Spekulationsfrist (§ 30 EStG idF vor dem 1. StabG 2012), bei (Mit-Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen nach § 28 Abs 1 Z 4 EStG) und bei Veräußerungen vor dem 01.04.2012 in den Fällen der Nachversteuerung nach § 28 Abs 7 EStG idF vor dem AbgÄG 2012 ergeben. Bei Veräußerungen nach dem 31.03.2012 führt die Veräußerung von Grundstücken jedenfalls zu Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 30 EStG idF des 1. StabG 2012) (EStR Rz 6402).