Neu
Dokument-ID: 1117220
1.11.5 Umwandlung von schlichtem Miteigentum in Wohnungseigentum
Das schlichte Miteigentum birgt die Gefahr der Zersplitterung des Liegenschaftsbesitzes. Diese Zersplitterung beeinträchtigt die ordentliche und außerordentliche Verwaltung der Liegenschaft und die Thematik der Benützungsregelung. Diese Probleme schlagen sich im Wert der Liegenschaft nieder. Dieser kann bedeutend niedriger sein als bei Begründung von Wohnungseigentum.