E 3 Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels hinsichtlich der Aufzugsanlage?
OGH: Ein Wohnungseigentümer kann bei erheblich unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten eine rechtsgestaltende Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels durch gerichtliche Entscheidung erlangen. Diese Entscheidung ist vom Gericht nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls zu treffen. Subjektive Bedürfnisse eines Wohnungseigentümers werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Neufestsetzung ist ab der Antragstellung nachfolgenden Abrechnungsperiode wirksam.