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Dokument-ID: 379631
E 3 Satellitenempfangsanlage – Rechtsprechungsänderung im Hinblick auf EU-Recht
Die bloß faktische Kenntnisnahme der Verbesserungsarbeiten vermag die Zustimmungsfiktion nicht auszulösen. Die Anbringung mehrerer Parabolantennen kann von einem Mieter nicht damit gerechtfertigt werden, er wolle für mehrere oder gar alle Zimmer seiner Wohnung einen eigenen Antennenanschluss.