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Dokument-ID: 1012229
5.17 Zur Pflicht des Verwalters zur Heizkostenabrechnung
OGH: Der Verweis auf die „Regelungen des HeizKG“ bezieht sich auf die inhaltlichen Vorgaben dieses Gesetzes (den Inhalt der Rechnungslegung). Die Formalvorschrift zur Durchsetzung der Abrechnungspflicht in § 25 Abs 2 HeizKG (Vorschaltung der Schlichtungsstelle) wird hingegen nicht erfasst.