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Dokument-ID: 1046306
E 9 Liegt bei Zahlungsschwierigkeiten während eines Scheidungsverfahrens grobes Verschulden vor?
OGH: Eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 1 MRG ist gemäß § 33 Abs 2 MRG aufzuheben, wenn ein Mieter, den an dem Zahlungsrückstand kein grobes Verschulden trifft, vor Schluss der der Entscheidung des Gerichtes erster Instanz unmittelbar vorangehenden Verhandlung den geschuldeten Betrag entrichtet.