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Dokument-ID: 813149
E 3 Schadenersatzanspruch gem § 1295 Abs 2 ABGB gegen den nicht räumenden Pächter
OGH: Der direkte deliktische Schadenersatzanspruch nach § 1295 Abs 2 ABGB richtet sich auf sittenwidrige Schädigung und umfasst auch bloße Vermögensschäden. Im vorliegenden Fall macht die klagende Partei einen solchen – als rechtmäßige Pächterin, welche die gepachteten Räumlichkeiten im Zeitraum, in welchem die Beklagte und vorige Pächterin diese nicht räumte, nicht nutzen konnte und damit einen Schaden von rund EUR 28.000,– erlitt – geltend.