5.7 Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft für Bodenbelag bei Sanierung am Flachdach?
OGH: Nach dem Wohnungseigentumsvertrag ist den Wohnungseigentumsobjekten der Antragstellerin ein begehbares Flachdach zugeordnet, auf welchem diese einen Belag angebracht hatte. Wegen Wassereintritten in der darunterliegenden Wohnung der Antragstellerin wurde das Flachdach durch die Eigentümergemeinschaft saniert, dabei wurde jedoch der Terrassenbelag beseitigt und nicht wiederhergestellt. Die Antragstellerin begehrte danach den Ersatz der Kosten für die Wiederherstellung des Belags durch die Eigentümergemeinschaft.