E 71 Zur Zumutbarkeit der Errichtung eines Treppenlifts in Bezug auf eine Eigenbedarfskündigung
OGH: Der Anlassfall behandelte die Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG. Die klagende Vermieterin brachte vor, die vom beklagten Mieter bewohnte Wohnung im Erdgeschoss dringend für die Deckung ihres Eigenbedarfs zu benötigen, da es ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr länger möglich sei, ihre Wohnung im dritten Stock zu erreichen, da es keinen Lift gab. Das Berufungsgericht bestätigte die ablehnende Entscheidung des Erstgerichts, weil es der Meinung war, dass es offenkundig sei, dass Treppenlifte in jedem Stiegenhaus eingebaut werden könnten und das Schweigen der Klägerin hinsichtlich der Frage, ob der Einbau eines Treppenlifts technisch und wirtschaftlich möglich sei, deutete es als Zustimmung.