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Dokument-ID: 1138982
8.5 MaklerG-ÄnderungsG: Änderungen der Novelle im Kurzüberblick
Ist ein Makler im Spiel, dh vermittelt dieser eine Wohnung, war es nach der bisheriger Gesetzeslage möglich, dass dieser sowohl von der Vermieterseite als auch von der künftigen Mieterseite eine Provision verlangt und verlangen darf.