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Dokument-ID: 973268
E 5 Zur Klausel über Nutzungsvorbehalte des Vermieters an allgemeinen Teilen
OGH: In casu wurde folgende Klausel wegen gröblicher Benachteiligung iSd § 879 Abs 3 ABGB, wegen Verstoß gegen § 8 Abs 2 MRG im Rahmen einer Verbandsklage angefochten: