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Dokument-ID: 1063344
E 33 Stellt die Verlegung einer Elektroleitung samt Errichtung einer Wallbox eine Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 dar?
OGH: Im Anlassfall sind die Parteien Mit- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage mit Tiefgarage. Der Antragsteller begehrte von der Gemeinschaft die Duldung der Verlegung einer Elektroleitung zu den in seinem Eigentum stehenden KFZ-Abstellplätzen in der Tiefgarage sowie die Duldung der Montage einer Wandladestation („Wallbox“) für Elektrofahrzeuge zwischen diesen KFZ-Abstellplätzen.