© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1051262

Kommentar

§ 2 WGG

Zur Z 1

In § 2 Z 1 WGG legaldefiniert sind die „Errichtung“ sowie die dieser gleichzusetzenden „Sanierung größeren Umfanges“.

Die letzte (inhaltliche) Änderung erfuhr die Regelung durch das Anfang 1994 in Kraft getretene 3. Wohnrechtsänderungsgesetz (3. WÄG, BGBl 800/1993), durch welches die dynamischen Verweisungen auf förderungsrechtliche Tatbestände durch die Bezugnahme auf objektive Umstände ersetzt wurde.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Wohnungseigentumsgesetz und Nebengesetze in unserem Shop! Zum Shop