E 15 Zu den Treuepflichten der Wohnungseigentümer auf konkrete drohende Schäden
OGH: In casu wurde die Unterzeichnung der Servitutsvereinbarung zwischen den Mit- und Wohnungseigentümer/innen zweier Liegenschaften zur klaren Regelung für künftige Schadensfälle, welche vom Beklagten als einzigen Miteigentümer nicht unterzeichnet wurde. Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Unterfertigung in grundbuchsfähiger, beglaubigter Form. Sie stützte ihre Klage auf die Behauptung, der Beklagte habe einerseits durch seine Ankündigung zu unterzeichnen, andererseits aufgrund der Treuepflicht zwischen Wohnungseigentümer/innen die Pflicht zu unterzeichnen. Seine Weigerung sei überdies schikanös und rechtsmissbräuchlich.