1.11.7 Unentgeltliche Übertragung der Liegenschaft auf vermögensverwaltende Personengesellschaft (Beteilung naher Angehöriger)
Immobilienertragsteuer
Grundsatz
Wenn der Alleineigentümer einer Liegenschaft diese auf eine Personengesellschaft unentgeltlich überträgt, so ist zunächst die Eigentümerstruktur dieser Personengesellschaft zu prüfen. Der Übertragungsvorgang ist in einen Veräußerungs- und einen Einlagevorgang aufzuspalten. Kraft Rz 5927a EStR liegt im Ausmaß der Fremdquote ein Veräußerungsvorgang (Tausch gem § 6 Z 14 EStG) vor. Im Ausmaß der Fremdquote werden die stillen Reserven der Liegenschaft auf die anderen Personengesellschafter verschoben. Im Ausmaß der Eigenquote liegt eine Einlage vor. Wenn die Personengesellschaft vermögensverwaltend ist, erfolgt die Einlage zu Anschaffungskosten. § 6 Z 5 EStG ist nicht anwendbar, weil die Liegenschaft im Privatvermögen bleibt. Es erfolgt keine Übertragung auf Betriebsvermögen.