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Dokument-ID: 1268730
E 19 Balkon- und Dachsanierung: Unzulässige Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung?
OGH: Die Antragstellerin als Mit- und Wohnungseigentümerin stellte den von den Vorinstanzen abgewiesenen Provisorialantrag, der Eigentümergemeinschaft und der Hausverwalterin aufzutragen, die Ausführung der beauftragten Balkon- und Dachsanierung bis zum Vorliegen einer wirksamen Beschlussfassung der Miteigentümer der Liegenschaft über diese Maßnahmen zu unterlassen.