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Neu Dokument-ID: 423887

Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz

E 2 Zuständigkeit bei der Geltendmachung von Forderungen der Eigentümergemeinschaft

OGH: Eine Rechtssache findet nur dann im Außerstreitverfahren statt, wenn diese ausdrücklich oder schlüssig durch Gesetz in diese Verfahrensart verwiesen wurde.

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