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Dokument-ID: 810321
2.43 Grenzen der Genehmigungsfähigkeit von Widmungsänderungen (Umwidmung in Büro für Bankgeschäfte ohne Kundenverkehr)
OGH: Die Frage nach der Zulässigkeit einer Änderung eines Wohnungseigentumsobjektes kann nicht generell, sondern nur in Bezug auf die Umstände des Einzelfalles, die in ihrer Gesamtheit zu beurteilen sind, beantwortet werden. Dem Rekursgericht steht hierbei ein Wertungs- und Ermessensspielraum zur Verfügung.