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Neu Dokument-ID: 765463

Veronika Weiß - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7.3 Änderungen bei der Immobilienertragsteuer (ImmoESt)

Inflationsabschlag

Gem § 30 Abs 3 EStG ist ab 01.01.2016 kein Inflationsabschlag mehr möglich.

ImmoESt-Satz

Der ImmoESt-Satz wird von 25 % auf 30 % erhöht, was auch für Grundstücksveräußerungen im betrieblichen Bereich gilt.

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