17.4 Positiv-rechtliche Bestimmungen zu Barrierefreiheit
Aufgrund der verfassungsrechtlich vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern finden sich relevante Bestimmungen zu Barrierefreiheit sowohl in Bundes- als auch Landesgesetzen. Das Zivilrechtswesen ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache, auf seiner Grundlage wurde auch das BGStG erlassen. Wohnungsgemeinnützigkeit zählt zum Volkswohnungswesen und ist in Gesetzgebung Bundes-, in Vollziehung Landessache. Regelungen zu Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung mit Ausnahme der Auflösung von Bestandsverhältnissen werden von den Ländern erlassen. • [Fußnote: Art VII Abs 1 BVG-Novelle 1988, BGBl 1988/685.] Das Baurecht ist aufgrund der Generalklausel des Art 15 Abs 1 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung Ländersache. Darüber hinaus gibt es diverse Behindertengleichstellungsgesetze auf Bundes- bzw Landesebene oder grundsätzlich freiwillige technische Standards zur Schaffung von Barrierefreiheit.