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Dokument-ID: 622797
E 7 Zur Übertragung genossenschaftlicher Nutzungsrechte an einer Wohnung und der dabei vereinbarten Ablöse
OGH: Bei der Prüfung, ob der Leistung des neuen Mieters eine gleichwertige Gegenleistung des scheidenden Mieters gegenübersteht, kommt es darauf an, welcher Wert dem Nachmieter zugekommen ist. In casu kann ein solcher objektiv bewertbarer Vorteil für den Nachmieter im vorliegenden Kontext etwa in der Möglichkeit eines günstigeren Erwerbs der Wohnung bestehen, doch behauptet die Antragsgegnerin einen solchen Vorteil des Antragstellers nicht.