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Dokument-ID: 521683
6.4 Die Erteilung der Genehmigung
Unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung zu erteilen ist, wird in § 4 WrAuslGEG geregelt.
Die anzuwendenden Verfahrensbestimmungen
Auf das Verfahren vor der Grundverkehrsbehörde – das ist der Magistrat der Stadt Wien – sind die Vorschriften des AVG anzuwenden. Soweit im WrAuslGEG Sondervorschriften enthalten sind, sind natürlich diese zu berücksichtigen.