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Neu Dokument-ID: 521683

Christoph Naske | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Die Erteilung der Genehmigung

Unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung zu erteilen ist, wird in § 4 WrAuslGEG geregelt.

Die anzuwendenden Verfahrensbestimmungen

Auf das Verfahren vor der Grundverkehrsbehörde – das ist der Magistrat der Stadt Wien – sind die Vorschriften des AVG anzuwenden. Soweit im WrAuslGEG Sondervorschriften enthalten sind, sind natürlich diese zu berücksichtigen.

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