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Dokument-ID: 1183190
E 25 Behauptungspflicht für Stimmrechtsausschluss nach § 24 Abs 3 WEG 2002
OGH: Die Parteien sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist die Anfechtung eines von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlusses betreffend das ewige Ruhen von Verfahren wegen (behaupteter) rückständiger Betriebskosten- und Rücklagenakonti gegen die Antragsgegner.